Haftungsausschluss Teilnehmer
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder
sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine
Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner
Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes
verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher
Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung
vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine
Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des
Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und
deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der
Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder
Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw.
vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich
oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung
des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise
eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die
Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und
Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren
Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der
Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der
ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind
einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.”
Mit Anmeldung zur Regatta erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss an!
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland