Anmeldung YCZ-Vereinsregatta

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Nur für Teilnehmer die nicht Regattasegeln

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Haftungsausschluss Teilnehmer

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder

sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine

Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner

Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes

verantwortlich. Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher

Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung

vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine

Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer. Eine Haftung des

Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und

deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der

Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder

Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw.

vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich

oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung

des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise

eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder

eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die

Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und

Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren

Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der

Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist. Die gültigen Wettfahrtregeln der

ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind

einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.”

Mit Anmeldung zur Regatta erkennt der Teilnehmer den Haftungsausschluss an!

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland